Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 des PsychThG sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Sie gliedert sich in die praktische Tätigkeit 1 und die praktische Tätigkeit 2. Die praktische Tätigkeit 1 erfolgt mit einem Umfang von mindestens 1200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen ist oder als gleichwertige Einrichtung anerkannt ist. Soweit die praktische Tätigkeit an einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung nicht sichergestellt ist, kann ein Teil für die Dauer von 600 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung mit Weiterbildungszulassung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie abgeleistet werden.
Der norddeutsche Verbund für Kinderverhaltenstherapie (NOKI) kooperiert zum Zwecke der Durchführung der praktischen Tätigkeit mit einer Reihe von psychiatrischen und psychotherapeutischen klinischen Einrichtungen und Einrichtungen der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (siehe unten).